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Sicherheitskennzeichnung

Die Sicherheits– und Gesundheitsschutzkennzeichnung dient der Vermittlung einer Sicherheits- oder Gesundheitsaussage [1]. Es wird unterschieden zwischen:

  • Verbotszeichen: Untersagen eines Verhaltens, durch das eine Gefahr entstehen kann,
  • Warnzeichen: Warnung vor einem Risiko oder einer Gefahr,
  • Gebotszeichen: Vorschreiben eines bestimmten Verhaltens;
  • Rettungszeichen: Kennzeichnung eines Rettungsweges,
  • Notausganges oder Erste-Hilfe-Einrichtungen;
  • Brandschutzzeichen: Kennzeichnung der Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen.
  1. [1]ASR A1.3 (früher BGV A8)↩