Wissen › Organisation & Dokumentation

Betriebsanweisung

Es muss sichergestellt werden, dass vor Aufnahme von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine schriftliche Betriebsanweisung erstellt wird, welche die Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt [1]. Weiter ist die Betriebsanweisung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abzufassen und an geeigneter Stelle an der Arbeitsstätte möglichst in Arbeitsplatznähe zugänglich zu machen.

  1. [1]TRGS 555: 2.1 ↩