Wissen › Organisation & Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, systematisch relevante Gefährdungen zu ermitteln, um erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen [1].
Grundlage ist eine Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen

  • inhalativen (durch Einatmen),
  • dermalen (durch Hautkontakt) und
    physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahren)
  • sowie sonstigen durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss in regelmäßigen Abständen oder aus gegebenem Anlass überprüft und ggf. aktualisiert werden[2].

  1. [1]TRGS 400↩
  2. [2]TRGS 400: 3.1 (3)↩