Wissen
Grundlagen
Organisation & Dokumentation
- Einlagerungsplan / Feuerwehreinsatzplan
- Gefährdungsbeurteilung
- Qualifizierung & Unterweisung
- Betriebsanweisung
- Gefahrstoffverzeichnis
- Sicherheitsdatenblätter
- Sicherheitskennzeichnung
- Kontrollgänge
Brandschutz & Technik
- Brandschutztrennung
- Brandmelde- & Feuerlöschanlage
- Brandschutzkonzept
- Brand- und Explosionsschutz
- Feuerlöscher
- Löschwasserrückhaltung
- Belüftung
- Blitzschutz
- Zugänglichkeit für die Feuerwehr
- Auffangwannen & Rückhaltevolumen
- Explosionsschutzzonen
- Verpackungstechnik
Notfall & Betrieb
WHG & Umwelt
Feuerlöscher
Die Berechnung erforderlicher Löschmitteleinheiten (LE) von Feuerlöschern erfolgt nach Berufsgenossenschaftlichen Regeln [1]. Feuerlöscher müssen gut sichtbar und leicht zugänglich angeordnet sein und dürfen nicht durch Lagergut verstellt werden [2].
Bei spezieller Gefahrstoffeigenschaften (v. a. entzündlicher Flüssigkeiten, die nicht wasserlöslich sind bzw. geringer Effektivität von Löschwasser) sollten grundsätzlich Pulverlöscher vorgehalten werden.