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Kontrollgänge

Regelstand: TRGS 510 Ausgabe Dezember 2020 — Abschnitt 5.9 (Überprüfungen und Kontrollen); ergänzend Freilager-Kontrollen in Abschn. 8.2 / 12.4. VdS = Versicherungsempfehlung.

Der Arbeitgeber hat Schutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und zu kontrollieren [1]. Die Ergebnisse sind geeignet zu dokumentieren.

Wo keine automatische Brandmeldeanlage vorhanden ist, können insbesondere in der betriebsfreien Zeit und nachts Kontrollgänge bzw. stündliche Kontrollen mit Meldemöglichkeit erforderlich sein (u. a. Freilager ab bestimmten Mengen) [2]. Sachversicherer fordern häufig zusätzliche Kontrollkonzepte [3].

  1. [1] TRGS 510 Abschnitt 5.9 (Ausgabe Dezember 2020). ↩
  2. [2] TRGS 510 u. a. Abschnitte 8.2 und 12.4 (Freilager / Branderkennung ohne BMA). ↩
  3. [3] VdS 2199 (Brandschutz im Lager — Versicherungsempfehlung). ↩