Wissen
Grundlagen
Organisation & Dokumentation
- Einlagerungsplan / Feuerwehreinsatzplan
- Gefährdungsbeurteilung
- Qualifizierung & Unterweisung
- Betriebsanweisung
- Gefahrstoffverzeichnis
- Sicherheitsdatenblätter
- Sicherheitskennzeichnung
- Kontrollgänge
Brandschutz & Technik
- Brandschutztrennung
- Brandmelde- & Feuerlöschanlage
- Brandschutzkonzept
- Brand- und Explosionsschutz
- Feuerlöscher
- Löschwasserrückhaltung
- Belüftung
- Blitzschutz
- Zugänglichkeit für die Feuerwehr
- Auffangwannen & Rückhaltevolumen
- Explosionsschutzzonen
- Verpackungstechnik
Notfall & Betrieb
WHG & Umwelt
Qualifizierung & Unterweisung
Regelstand: TRGS 510 Ausgabe Dezember 2020 — Abschnitt 5.4; GefStoffV § 14.
Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten bei der Lagerung von Gefahrstoffen nur Beschäftigten übertragen, die fachkundig und mit den Tätigkeiten, den auftretenden Gefahren sowie den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind [1]. Die Beschäftigten sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen (GefStoffV § 14 / TRGS 555).