Wissen
Grundlagen
Organisation & Dokumentation
- Einlagerungsplan / Feuerwehreinsatzplan
- Gefährdungsbeurteilung
- Qualifizierung & Unterweisung
- Betriebsanweisung
- Gefahrstoffverzeichnis
- Sicherheitsdatenblätter
- Sicherheitskennzeichnung
- Kontrollgänge
Brandschutz & Technik
- Brandschutztrennung
- Brandmelde- & Feuerlöschanlage
- Brandschutzkonzept
- Brand- und Explosionsschutz
- Feuerlöscher
- Löschwasserrückhaltung
- Belüftung
- Blitzschutz
- Zugänglichkeit für die Feuerwehr
- Auffangwannen & Rückhaltevolumen
- Explosionsschutzzonen
- Verpackungstechnik
Notfall & Betrieb
WHG & Umwelt
Haftpflichtversicherung
Nach dem Umweltschadensgesetz[1] muss für einen Schaden (auch Schäden Dritter) unbegrenzt eingestanden werden, der schuldhaft oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht wurde (ausgenommen höhere Gewalt). Das ist zunächst eine Haftungsregel — keine automatische Versicherungspflicht. Ob und in welchem Umfang eine Umwelthaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich bzw. sinnvoll ist, richtet sich nach Betriebsrisiko, Vertragspartnern und ggf. behördlichen/versicherungsrechtlichen Vorgaben; Deckungsumfang und Ausschlüsse sind im Einzelfall zu prüfen.