Der Zusammenlagerungs-Check kann alle Möglichkeiten der Zusammenlagerung von Gefahrstoffen bzw. Lagerklassen berechnen. Hierbei können Vorschläge errechnet werden, die so optimiert sind, dass - möglichst wenige Lagerabschnitte erforderlich sind
- gegen keine Zusammenlagerungsverbote nach TRGS 510 verstoßen wird.
Je weniger Lagerabschnitte erforderlich sind, desto weniger Kosten entstehen bei dem Bau bzw. der Schaffung von Gefahrstofflagern / Gefahrstoffschränken.Anzahl unterschiedlicher Lagerklassen | Anzahl der Möglichkeiten zur Zusammenlagerung |
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2 | 2 | 3 | 4 | 4 | 8 | 5 | 16 | 6 | 32 | 7 | 64 | 8 | 128 | 9 | 256 | 10 | 512 | 11 | 1024 | 12 | 2048 | 13 | 4096 | 14 | 8192 |
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Hinweis: Derzeit werden aufgrund der massiven Rechenoperationen max. 14 gleichzeitige, unterschiedliche Lagerklassen bei der Auflösung von Konflikten unterstützt. Eine Erweitung ist in Arbeit. | TRGS 510: 7.1 (1): Gefahrstoffe dürfen nur zusammengelagert werden, wenn hierdurch keine Gefährdungserhöhung entsteht.
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