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Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

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Eisen(II)-chlorid



Eisen(II)-chlorid (FeCl2) ist eine chemische Verbindung von Eisen(II)- und Chlorid-Ionen. Eisen(II)-chlorid gehört zur Gruppe der Eisenhalogenide. Daneben existiert auch ein kristallwasserhaltiges Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat. Eisen(II)-chlorid-Tetrahydrat ist nicht durch Erhitzen in wasserfreies Eisen(II)-chlorid umzuwandeln, da es sich beim Erhitzen zersetzt und Eisen(II)-oxid bildet. Unter die Bezeichnung Eisenchlorid fällt auch das Eisen(III)-chlorid (FeCl3). Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

7758-94-3

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 8B hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.