Analyse läuft
Bitte warten...


Zusammenlagerungs-Check

Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510

Deutsch | English
Desktop | Mobil | Drucken

Anonyme Sitzung: abmelden
Kostenlos registrieren | Login

Fehler / Feedback?

Blei(II)-carbonat



Bleicarbonat mit der Summenformel PbCO3 ist das Blei(II)-Salz der Kohlensäure. Es ist ein weißer, fester, giftiger Stoff, der in Wasser nahezu unlöslich ist. Er ist in Bleiweiß enthalten und kommt in der Natur als Cerussit (Weißbleierz) vor. Wikipedia

Stoffdaten

CAS-Nummer :

598-63-0

UN/NA/DOT/IMO-Nummer:

Keine Angabe

Flammpunkt:

Keine Angabe

Siedepunkt:

Keine Angabe

Lagerklasse:

Quellen:

Zusammenlagerungstabelle

In dieser Tabelle ist die Lagerklasse 6.1D hervorgehoben. Die Tabelle enthält Aussagen, ob eine Zusammenlagerung mit anderen Lagerklassen grundsätzlich erlaubt ist, Zusammenlagerungsverbote oder Einschränkungen der Zusammenlagerung zu beachten sind. Sie basiert auf der TRGS 510: 7.2.

LGK 13
12
11
10
8B
8A
7
6.2
6.1D
6.1C
6.1B
6.1A
5.2
5.1C
5.1B
5.1A
4.3
4.2
4.1B
4.1A
3
2B
2A
1
1                         
2A                        
2B                       
3                      
4.1A                     
4.1B                    
4.2                   
4.3                  
5.1A                 
5.1B                
5.1C               
5.2              
6.1A             
6.1B            
6.1C           
6.1D          
6.2         
7        
8A       
8B      
10     
11    
12   
13  

  Separatlagerung ist erforderlich.
  Zusammenlagerung ist erlaubt.
  Die Zusammenlagerung ist nur eingeschränkt erlaubt.